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   BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 128/06 B   

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https://dejure.org/2008,33317
BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 128/06 B (https://dejure.org/2008,33317)
BSG, Entscheidung vom 29.01.2008 - B 7/7a AL 128/06 B (https://dejure.org/2008,33317)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - B 7/7a AL 128/06 B (https://dejure.org/2008,33317)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 128/06 B
    Bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels im Einzelnen müssen wie bei einer Verfahrensrüge innerhalb einer zugelassenen Revision zunächst die die Verfahrensmängel (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34 und 36).

    Darüber hinaus ist die Darlegung zu verlangen, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen Rechtsansicht - auf dem jeweiligen Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und 36 ), es sei denn, es würden absolute Revisionsgründe gerügt, bei denen gemäß § 202 SGG iVm § 547 Zivilprozessordnung der Einfluss auf die Entscheidung unwiderlegbar vermutet wird (BSGE 4, 281, 288; BSG SozR 1500 § 136 Nr. 8).

  • BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 16/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung - unentgeltliche Auslandsfahrt eines

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 128/06 B
    Durch diese der Beklagten nicht gemeldete Aufnahme der Beschäftigung wäre allerdings die Wirkung der Arbeitslosmeldung gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - erloschen (BSG SozR 4-4300 § 122 Nr. 5), sodass es auf die Frage der weiteren Beschäftigung während der behaupteten Reise und danach überhaupt nicht mehr ankäme.
  • BSG, 14.02.1957 - 8 RV 691/55
    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 128/06 B
    Darüber hinaus ist die Darlegung zu verlangen, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen Rechtsansicht - auf dem jeweiligen Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und 36 ), es sei denn, es würden absolute Revisionsgründe gerügt, bei denen gemäß § 202 SGG iVm § 547 Zivilprozessordnung der Einfluss auf die Entscheidung unwiderlegbar vermutet wird (BSGE 4, 281, 288; BSG SozR 1500 § 136 Nr. 8).
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 107/03 B

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes und Verneinung des

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 128/06 B
    Eine Verletzung des § 169 Satz 1 GVG liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn sich - wie hier - der Berichterstatter des Verfahrens beim LSG selbst vor Beginn der Sitzung um den ordnungsgemäßen Zugang zur Sitzung über die Pforte gekümmert hat (vgl: BSG, Beschluss vom 28. April 2004 - B 6 KA 107/03 B; BFHE 143, 487, 488 mwN zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts) und der erkennende Gerichtskörper deshalb von einem ungehinderten Zugang zur Sitzung ausgehen durfte.
  • BFH, 21.03.1985 - IV S 21/84

    Revision - Revisionsgrund - Mündliche Verhandlung - Grundsatz der Öffentlichkeit

    Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 128/06 B
    Eine Verletzung des § 169 Satz 1 GVG liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn sich - wie hier - der Berichterstatter des Verfahrens beim LSG selbst vor Beginn der Sitzung um den ordnungsgemäßen Zugang zur Sitzung über die Pforte gekümmert hat (vgl: BSG, Beschluss vom 28. April 2004 - B 6 KA 107/03 B; BFHE 143, 487, 488 mwN zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts) und der erkennende Gerichtskörper deshalb von einem ungehinderten Zugang zur Sitzung ausgehen durfte.
  • BSG, 13.08.2015 - B 12 R 8/15 B

    Versicherungspflicht eines Geschäftsführers in der gesetzlichen

    Einen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz (§ 61 Abs. 1 SGG, § 169 S 1 GVG) zeigt der Kläger in der Beschwerdebegründung jedenfalls deshalb nicht auf, weil er nicht darlegt, dass das Berufungsgericht die Beeinträchtigung der Öffentlichkeit kannte oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können (vgl allgemein zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 28.4.2004 - B 6 KA 107/03 B - Juris mwN; BSG Beschluss vom 29.1.2008 - B 7/7a AL 128/06 B - Juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 61 RdNr 4a mwN).
  • BSG, 10.08.2015 - B 12 R 7/15 B

    Versicherungspflicht eines Geschäftsführers in der gesetzlichen

    Einen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz (§ 61 Abs. 1 SGG, § 169 S 1 GVG) zeigt die Klägerin in der Beschwerdebegründung jedenfalls deshalb nicht auf, weil sie nicht darlegt, dass das Berufungsgericht die Beeinträchtigung der Öffentlichkeit kannte oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können (vgl allgemein zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 28.4.2004 - B 6 KA 107/03 B - Juris mwN; BSG Beschluss vom 29.1.2008 - B 7/7a AL 128/06 B - Juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 61 RdNr 4a mwN).
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